10.09.2021


Neue Schul- und Kita-Coronaverordnung

Welche Rahmenbedingungen gelten?

In der neuen Verordnung ist weiterhin ein inzidenzunabhängiger Präsenzunterricht (aller Schülerinnen und Schüler in der Schule) verankert. Landesweite Schulschließungen sind nicht vorgesehen.

Auch die Schulbesuchspflicht gilt für alle. Eine Befreiung ist nur noch für Schülerinnen und Schüler mit einem ärztlichen Attest möglich.

Tests für Geimpfte und Genesene entfallen. Alle anderen müssen sich zweimal die Woche testen, wenn die Inzidenz über 10 liegt. Liegt die 7-Tage-Inzidenz darunter, finden die Tests nur einmal die Woche statt.

Die Maskenpflicht setzt ab einer Inzidenz von 35 ein, außer in der Grund- und Förderschule (Primarbereich).

Sachsenweite Einschränkungen des Präsenzunterrichtes erfolgen erst bei Eintreten der in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelten Überlastungsstufe (Bettenauslastung in den Krankenhäusern). Erst dann würden alle Kitas, Grundschulen und zum Teil Förderschulen in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen/Klassen wechseln. Für viele andere Schülerinnen und Schüler findet dann Wechselunterricht statt.

Schul- und Kita-Coronaverordnung als PDF

Quelle: Sächsisches Kultusministerium



designed by advisco