Sozialpädagogische Familienhilfe Grimma

Unser Verband bietet seit 1994 Sozialpädagogische Familienhilfe in Grimma an.

In unserem Team arbeiten vier ausgebildete Familienhelferinnen, die jeweils mehrere Familien intensiv sozialpädagogisch begleiten und unterstützen. Es werden im Durchschnitt 30 Familien bzw. Alleinerziehende mit insgesamt 60 Kindern unter Trägerschaft des Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e.V. betreut.

Unsere Ziele

Die Familie als System steht im Mittelpunkt der Sozialpädagogischen Familienhilfe. Durch den Familienhelfer soll Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden wobei er in der Lage sein muss vorhandene Stärken, der einzelnen Familienmitglieder zu erkennen, zu fördern und soweit nutzbar zu machen, dass vorhandene Schwächen an Bedeutung verlieren. Durch intensive Betreuung und Begleitung erfahren die Familien Unterstützung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie in Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Voraussetzung für den Erfolg der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Bereitschaft der Familie zur eigenen Mitwirkung. Es ist notwendig, dass sich der Familienhelfer (w/m/d) auf die Lebensverhältnisse in der Familie einlässt und eine Haltung einnimmt, mit dieser er nicht seine eigenen Maßstäbe auf die Familien überträgt. Durch die gezielte Betreuung in der Familie sollen Fehlentwicklungen abgebaut werden, die Erziehungsfähigkeit der Eltern gefördert und neue Verhaltensweisen den Familien nahe gebracht werden.

Konkrete Hilfsmöglichkeiten

  • Entspannung des familiären Bezugssystems und Klärung von familiären Problemen in ruhiger Atmosphäre 
  • Verbesserung des Selbstwertgefühls
  • Hilfestellung bei ärztlicher Versorgung und Organisation von Erholungsfahrten
  • Aufbau und Stabilisierung eines Netzwerkes mit Behörden, Schulen , Kindereinrichtungen, Ärzten, Beratungsstellen und anderen Freizeiteinrichtunge

Ihr Weg zur Sozialpädagogischen Familienhilfe

Erziehungsberechtigte können einen Antrag auf Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII) beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes stellen.

Die Familien bitten beim zuständigen Jugendamt um Hilfe und Unterstützung und erklären ihr Einverständnis mit der Betreuung durch einen Familienhelfer. Nach ca. 6 Wochen wird ein Hilfeplan mit der zu betreuenden Familie, dem Jugendamt und der Familienhelferin erstellt. Die Familienhilfe ist in der Regel längerfristig angelegt, kann bis zu 2 Jahre andauern in Ausnahmefällen auch darüber hinaus. 

designed by advisco